Wissenswertes für unsere Kunden
Alles, was Sie über Halteverbote und
Sicherheit wissen müssen.
Wie viel Vorlaufzeit wird benötigt?
Für eine rechtsichere Halteverbotszone sollten Sie uns mindestens 14 Tage vor dem Termin kontaktieren. Dies liegt daran, dass die Stadtverwaltungen in Stuttgart, Esslingen, Filderstadt oder eben in Leinfelden-Echterdingen eine Bearbeitungszeit für die Genehmigungen benötigen. Zudem muss die Beschilderung mindestens 3 volle Tage vor dem Termin stehen und das noch protokolliert werden.
Was ist die 3-Tage-Regel?
Gesetzlich müssen mobile Halteverbote 3 volle Tage vor Inkrafttreten aufgestellt werden. Dies gibt Anwohnern die faire Chance, ihre Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken. Ohne Einhaltung dieser Frist darf im Ernstfall nicht abgeschleppt werden.
Darf ich Fahrzeuge einfach abschleppen lassen?
Nur wenn ein gültiges Aufstellungsprotokoll vorliegt. Wir dokumentieren bei der Aufstellung jedes Fahrzeug, das in der Halteverbotszone steht, mit Fotos. Wenn am Einsatztag ein Fahrzeug dort steht, das beim Aufstellen noch nicht da war, kann das Ordnungsamt das Abschleppen veranlassen. Dafür fallen Ihnen keine Kosten an.
Was passiert bei schlechtem Wetter oder Sturm?
Unsere Beschilderung entspricht der ZTV-SA. Das bedeutet, wir nutzen mehrere schwere Fußplatten und standsichere Materialien. Sollte dennoch etwas passieren, sind wir als Fachbetrieb haftplichtversichert, ein Risiko, das Sie ohne uns komplett selbst tragen würden.
Wichtiger Hinweis
Das Absperren mit Stühlen, Kisten oder Flatterband ist verboten und rechtlich wirkungslos. Es kann sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden.

Brauche ich überall eine Genehmigung?
Ja, jede Nutzung des öffentlichen Straßenraums ist genehmigungspflichtig. Das Aufstellen von Schildern ohne behördliche Anordnung ist eine Amtsanmaßung und rechtlich nicht bindend. Wir übernehmen den kompletten Behördengang für Sie.
